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Unsere Auffassung vom Alkoholismus, das Kapitel "Einigkeit: Das Zweite Vermächtnis" (in dem Buch "AA wird mündig") und unsere Lebensgeschichten offenbaren drei wesentliche Erkenntnisse:

a) ...daß sie nicht kannten, was sie druckten;

b) ...daß sie nicht wußten, was sie taten;

c) ...daß aber Gott uns kannte und wußte, wann wir ihn suchten.

AA wird mündig -- Anonyme Alkoholiker deutscher Sprache, München 1990, Seite 191/192:

Nach langer Debatte sahen wir vom Hauptdienstbüro ein, daß das Gewissen der Gemeinschaft, wie es sich durch die Delegierten ausdrückte, weiser war als wir. Deshalb wurde der Kongreß der Vereinigten Staaten niemals gebeten, AA zur juristischen Körperschaft zu machen.

Die ausschlaggebende Resolution, durch die die Konferenz ihre Haltung ausdrückte, sollte in den Abschlußbericht aufgenommen werden. Sie wurde von dem Delegierten Bob T., einem Anwalt aus Mississippi, entworfen. Er berichtete für sein Komitee und sagte:

"Wir haben alle Argumente geprüft, die für und gegen diesen Vorgang sprechen, haben es mit vielen AA-Mitgliedern innerhalb und außerhalb der Konferenz diskutiert, und wir sind zu folgenden Schlußfolgerungen gelangt:

  1. Die Übel, die Anlaß zu der berechtigten Forderung waren, sind größtenteils geringer geworden.
  2. Die Bildung einer juristischen Person durch den Kongreß würde per Gesetz Macht zum Herrschen schaffen, was unseren Traditionen entgegensteht und diese verletzt.
  3. Es würde die geistige Kraft der AA mit einer gesetzlichen Macht erfüllen, die, wie wir glauben, darauf hinauslaufen würde, die geistige Stärke zu schwächen.
  4. Wenn wir um gesetzliche Rechte bitten, die bei Gericht durchsetzbar sind, unterwerfen wir uns gleichzeitig möglichen gesetzlichen Regelungen.
  5. Wir könnten möglicherweise in endlose Prozesse verwickelt werden, die zusammen mit den damit verbundenen Kosten und dem Aufsehen in der Öffentlichkeit unsere nackte Existenz ernsthaft bedrohen würden.
  6. Die Bildung einer juristischen Person der AA könnte begreiflicherweise Anlaß sein, um politischen Meinungen und Machtkämpfen in unseren eigenen Reihen Einlaß zu gewähren.
  7. Von Anfang an und auch heute ist AA eine Gemeinschaft und nicht eine Organisation. Die Bildung einer juristischen Person macht notwendigerweise eine Organisation aus ihr.
  8. Wir glauben, daß ‚geistiger Glaube' und eine ‚Lebensweise' nicht zu einer juristischen Person gemacht werden können.
  9. Die Gemeinschaft der AA kann und wird so lange überleben, wie es einen geistigen Glauben in ihr gibt und [sie, die Gemeinschaft der AA] eine Lebensweise bleibt, die allen Männern und Frauen offensteht, die noch am Alkoholismus leiden.

Deshalb schlägt unser Komitee einstimmig vor, daß AA keine juristische Person werden soll. Dabei haben wir das hohe Ziel der Gemeinsamen Dienstkonferenz vor Augen, das im letzten Jahr von dem Chairman ausgedrückt wurde, als er sagte: ‚Wir suchen nicht den Kompromiß, sondern die Gewißheit.'"

So wurde der Grundstein für die Zehnte Tradition gelegt:

"Anonyme Alkoholiker nehmen niemals Stellung zu Fragen außerhalb ihrer Gemeinschaft; deshalb sollte auch der Name AA niemals in öffentliche Streitfragen verwickelt werden."